Termine

Nur eine Terminvereinbarung ist der Garant, dass Sie an einem bestimmten Tag in einem relativ stark begrenzten Zeitabschnitt untersucht und behandelt werden.
Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert. (Sie können natürlich auch ohne einen Termin die Ordination aufsuchen. Details dazu s. unter Notfall)

Teminvereinbarungen sind im AUSNAHMEFALL auch per E-Mail möglich: Sind Sie im Besitz einer Zuweisung eines Arztes, so schreiben Sie die Zuweisungsdiagnose und die gewünschte Untersuchung bereits ins E-Mail. - Ohne Zuweisung, erklären Sie mit WENIGEN Worten Ihre Beschwerden. - Vergessen Sie nicht die Telefonnummer anzugeben unter der Sie am besten für einen Rückruf erreichbar sind. Sie können auch mehrere Tage angeben, an denen für Sie die Untersuchung terminlich günstig wäre.

Terminvereinbarung: entweder telefonisch oder in der Ordination. Vereinbaren Sie den Termin immer persönlich. Es werden oft Daten benötigt, die ein "Fremder" nicht kennt.
Bei der Terminvereinbarung in der Ordination erhalten Sie immer einen Info-Zettel, auf dem Ihr/e Termin/e steht/en, alles was Sie zur Untersuchung mitbringen müssen (Details dazu siehe "Leistungen/Vorbereitung") und sonstige Hinweise, wie z.B. ob Sie nüchtern sein müssen oder nicht.
Bei der telefonischen Terminvereinbarung werden ihnen diese Details mitgeteilt. Halten Sie also vor dem Anruf Papier und ein Schreibgerät bereit, damit Sie sich entsprechende Notizen machen können. Aus Erfahrung wissen wir, dass den Patienten immer wieder Fehler dabei passieren und dass wir immer wieder Patienten ohne Untersuchung nach Hause schicken müssen.

Bei einem vollen Terminkalender können wir natürlich für einen gewissen Tag keinen weiteren Termin vergeben, was natürlich nicht bedeutet, dass wir nicht versuchen Sie "einzuschieben", falls Sie entsprechende Wartezeiten in Kauf nehmen.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können und diesen nicht rechtzeitig absagen, müssen wir Sie von einer zukünftigen Terminvereinbarung ausschließen. Des weiteren sind wir berechtigt den Honorarausfall von Ihnen zu fordern. Mehrere (höchst)gerichtliche Urteile bestätigen das Recht des Arzt auf diese Forderung. >>mehr
Verspätete Terminabsage und ihre juristischen Folgen. >>mehr

 

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