Patientenkartei - Krankengeschichte
Patientenkartei
Fr. Rosa R.: Ich übersiedle in eine andere Stadt, wo ich mir einen neuen Arzt suchen muss. Muss mein bisheriger Arzt meine Krankenakte auf mein Verlangen hin mir aushändigen?
Dr. Eglseer: Nein! Im Gegenteil: Ihr Arzt ist verpflichtet alle Patientendaten/Befunde mindestens 30 Jahre aufzubewahren.
Sie haben jedoch das Recht auf eine Einsichtnahme in Ihre Krankengeschichte. Da ihr Arzt für die richtige und vollständige Aufzeichnung verantwortlich ist, und bei Ihrer Einsichtnahme Ihre Akte unleserlich werden oder sogar verschwinden könnte, darf diese Einsicht nur unter Beisein eines Mitarbeiters des Arztes erfolgen. Für die dafür entstehenden Kosten müssen jedoch Sie persönlich aufkommen.
Sie haben auch das Recht eine Abschrift (Kopie) Ihrer Krankenakte zu verlangen. Diese muss von Ihrem Arzt, ebenfalls gegen einen etwaigen Kostenersatz (unverbindliche Tarife dafür werden von der Ärztekammer vorgeschlagen) in einem angemessenen Zeitraum Ihnen zur Verfügung gestellt werden.
Abschließender Tipp: Lassen Sie sich regelmäßigen Ihre Befunde ausfolgen. So haben Sie im Notfall immer Ihre persönlich Daten zur Verfügung. Ihr Arzt kann ja wegen Urlaub oder Erkrankung verhindert sein, Ihnen akut Ihre Daten auszuhändigen.
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